Jobs

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Einen Job zu besitzen bedeutet für die Menschen ein finanziell gesichertes und unabhängiges Leben gestalten zu können. Um den alltäglichen Bedürfnissen (Nahrung, Miete, Nebenkosten, etc.) und Wünschen (Reisen, Kultur, etc.) nachzukommen, sollte in jeder Haushaltskasse genügend Geld vorhanden sein. Dieses regelmäßig zu verdienen erfordert die dauerhafte Gegenleistung der eigenen Arbeitskraft.

Welche Art von Job man in welcher Branche ausübt hängt von den einmal erworbenen Fähigkeiten und einer ständigen Weiterbildung bzw. Umschulung ab. Ideal ist der Arbeitsplatz gewählt, wenn es Freude bereitet, Tag für Tag seinen Beruf auszuüben. Viele Faktoren spielen hierbei eine gewichtige Rolle. Die Führungsqualität des Unternehmens, die auszuführenden Tätigkeiten, die Gehaltsleistung, die Kollegen, die Arbeitszeiten, usw. sind nur einige Beispiele dazu.

Arbeit vermittelt überdies ein ausgeprägtes Selbstbewusstsein. Täglich einer produktiven Beschäftigung nachzugehen und dabei Anerkennung zu erzielen ist ein Symbol für Tatkraft und Leistungsoptimierung. Die Definition eines Menschen über seinen Job kommt deshalb nicht von ungefähr. Die Arbeitsstelle erst verschafft den sozialen Status und somit den Platz innerhalb der Gesellschaft.
                                  
1.1. Arbeitsmarkt             

In den letzten Jahren war der Kampf am Arbeitsmarkt um freie Arbeitsplätze hart und teilweise ungerecht. Gab es noch vor einigen Jahrzehnten einen Mangel an qualifizierten Fachkräften, so musste die jüngste Vergangenheit mit hoher Arbeitslosigkeit einhergehen. Die Unternehmen nutzten diese Situation zum eigenen Vorteil und arbeiten bedeutete plötzlich, an körperliche und mentale Grenzen zu stoßen. Ein Umkehrtrend ist seit einigen Monaten bemerkbar und wird die Lage langsam entspannen.

Es ist inzwischen wieder einfacher, einen geeigneten Job zu finden. Voraussetzung ist jedoch der absolute Wille zur perfekten Arbeitsleistung sowie ein ausgereiftes Qualifikationspotenzial. Immer ein wenig besser als die Konkurrenz zu sein heißt die Devise. Zahlreiche Fortbildungsangebote stehen dafür an Abendschulen, den Volkshochschulen, an privaten Bildungsinstituten, etc. zur Verfügung. Die Kosten können zudem bei der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.

Des Weiteren wurden die Regelungen zum Ruhestand verändert. Inzwischen müssen schon im aktiven Arbeitsleben verstärkt Rücklagen (Riesterrente, Rürup-Rente) für die spätere Rente gebildet werden. Fördermittel wurden deshalb als Anreiz seitens der Regierung ausgewiesen. Die gesetzliche Rentenleistung wird künftig nicht mehr ausreichen, den wohlverdienten Lebensabend finanziell zu bestreiten.
           
1.2. Stellenangebote     
    
           
Die Jobsuche und das Stellenangebot beherrschen den Arbeitsmarkt gleichermaßen. Während einerseits Menschen ihre Arbeitskraft anbieten, definieren andererseits die Unternehmen ihre Ansprüche auf kompetente Mitarbeiter. Kommt es hier zu einer völligen Übereinstimmung, wird ein beiderseitiges Arbeitsverhältnis eingegangen. Die Grundlage hierzu bildet in der Regel ein schriftlicher Arbeitsvertrag.

Stellenangebote werden dank der modernen Medien äußerst vielseitig publiziert. Nicht nur die Agentur für Arbeit und professionelle Vermittlungsagenturen schreiben Arbeitsplätze aus. Gleichzeitig agieren die Betriebe selbst mit Zeitungsannoncen, innerhalb von Jobbörsen auf Internetportalen, per internationalen Auswahlverfahren, usw. Für den Arbeitnehmer bietet sich auf diese Weise ein großzügiges Angebotsspektrum.

Flexibilität, Einsatzbereitschaft und fachliche Kompetenz stellen die wichtigsten Komponenten der ausgewiesenen Stellenangebote dar. Die Firmen wünschen sich Mitarbeiter, die es erlauben, auf ständig wechselnde Marktsituationen schnell reagieren zu können. Vor allem international ausgerichtete Stellenausschreibungen erfordern eine globale Verwendungsfähigkeit (Sprachkenntnisse, Auslanderfahrung, etc.).

Innerhalb eines Stellenangebotes sollten die wichtigsten Anforderungen an einen künftigen Mitarbeiter (Arbeitsplatzbeschreibung, Tätigkeitsfeld, etc.) verständlich aufgezeigt sein. Gibt ein Arbeitnehmer eine so genannte Jobsuche auf, muss diese durch Deutlichkeit seiner Fähigkeiten, erworbenen Sonderqualifikationen, Führungskompetenzen, usw. hervorstechen. Je exakter ein Stellenangebot formuliert ist, desto essentieller sind die beidseitig eingehenden Bewerbungen. Das Auswahlverfahren kann weitaus effektiver erfolgen.

Auch können Stellenangebote als zusätzliche Werbeaktion eines Unternehmens angesehen werden. Deshalb sind die augenscheinlich für den Bewerber beschriebenen Firmeninformationen meist sehr auffällig innerhalb des Inserates platziert. Die Veröffentlichung eines direkten Ansprechpartners gehört hingegen zum guten Stil.
           
1.3. Bewerbung/Einstellung        

Bewerbungen werden von den Arbeitnehmern weitestgehend nach offiziellen Richtlinien verfasst. Die Bewerbungsmappe beläuft sich zuerst auf ein Deckblatt mit Foto und Anschrift des Bewerbers. Direkt dahinter wird ein Lebenslauf sortiert, der durch eine Kompetenzdarstellung erweitert werden kann. Im Anschluss werden alle erworbenen Zeugnisse sowie Nachweise über Sonderqualifikationen und sonstige bewerbungsrelevanten Papiere eingeheftet. Auf diese Weise ist es den Unternehmen rasch möglich, eine Erstauswahl im unmittelbaren Vergleich zu treffen.

Eine Bewerbung sollte dabei im Sichtbild ordentlich und im Inhalt fehlerfrei verfasst sein. Rechtschreibprogramme der Computer unterstützen dieses Ansinnen und erlauben das perfekte Schriftstück. Ergänzungen der Bewerbung, beispielsweise durch Arbeitsproben (z.B. Fotografen, Modells, Designer, etc.) sollten branchenspezifisch erfolgen.

Kommt eine Bewerbung in die nähere Auswahl, lädt das Unternehmen die künftigen Mitarbeiter zu einem persönlichen Vorstellungsgespräch. Verschiedene Kriterien, wie beispielsweise Sympathie, Verhaltensweise, Rhetorik, Vertragsübereinkunft, etc., führen letztendlich zur Einstellung.

Eine Einstellung sollte durch einen schriftlichen Arbeitsvertrag fixiert werden. Dieser spiegelt nochmals alle vereinbarten Leistungsdetails (Lohn, Arbeitszeit, Urlaub, Überstunden, Zulagen, Kündigung, etc.) zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber wider. Eventuellen Unstimmigkeiten kann so von vornherein Einhalt geboten werden. Vielen Arbeitsverträgen liegen zugleich Tarifverträge zugrunde, die eingehalten werden müssen.
           
2. Jobarten           

Ein Arbeitsverhältnis kann sehr unterschiedlich gestaltet sein. Zuerst wird zwischen Selbständigkeit, Arbeitnehmern, Auszubildenden und Beamten unterschieden. Im Anschluss wird nach den Arbeitszeiten unterteilt: Vollzeit, Teilzeit, Nebenjob, Home Office, etc. Ebenfalls kann noch nach Praktikum, Freiberuflern mit Provision, Heimarbeit, Aushilfstätigkeit, usw. eine Gliederung erfolgen. 

Jobs werden ebenfalls nach Branchen (Handwerk, Banken und Versicherungen, Praxen, Dienstleistung, Gaststättengewerbe, usw.) aufgeteilt. Generell gilt dabei heute die offizielle Bezeichnung Arbeitnehmer. Den klassischen Arbeiter oder Angestellten versucht man textlich in vielen Betrieben zu vermeiden. Einen Sonderstatus innerhalb der Selbständigen führen Ärzte, Heilpraktiker, Rechtsanwälte, Notare und ähnliche Berufsgruppen.

Viele Arbeitnehmer müssen in Bezug auf die ständig steigenden Lebenskosten mehreren Tätigkeiten nachgehen. So ist es möglich, dass sie gleichzeitig ein Teilzeitarbeitsverhältnis, einen Minijob und eine Heimarbeit begleiten. Die steuerliche Berechnung und die anfallenden Lohnnebenkosten (Krankenversicherung, Renten-, Arbeitslosen-, Pflege-, usw.) erfolgt mittels mehrerer Lohnsteuerklassen.

Ist es einem Arbeitnehmer nicht mehr möglich (z.B. altersbedingt im Baugewerbe), seinen Job gewissenhaft auszuführen, so werden oftmals Umschulungsmaßnahmen oder ähnliches (bei Suchtkranken z.B. Entzug) angeboten. Ist diese Regelung, beispielsweise aus Krankheitsgründen nicht tragbar, erhält man entweder die Anerkennung einer Schwerbehinderung oder eine besondere Form der Ruhestandsregelung. Kündigungen hingegen erfolgen bei Arbeitsplatzreduzierungen, Firmenauflösungen, gegenseitigem Einvernehmen, betrieblichen Vergehen, mehrfachen Abmahnungen, usw.
                                  
2.1. Vollzeit

Die Vollzeit ist das am Häufigsten eingegangene Arbeitsverhältnis. In der Regel fallen Arbeitszeiten zwischen 35 und 45 Stunden in der Woche in diese Kategorie. Bei Selbständigen oder Führungskräften kann sich die Arbeitszeit stark nach oben verschieben. Vereinbarungen zu mehr Flexibilität innerhalb dieser Rahmenbedingungen motivieren die Mitarbeiter nachhaltig und ermöglichen den Betrieben oftmals bessere Auslastungsmodelle. Darunter fallen beispielsweise Arbeitszeitvereinbarungen wie die Gleitzeit, ein Jahresarbeitszeitkonto, Arbeitszeitmodule, Arbeit auf Abruf, usw.

Meist sind diese dynamischen Absprachen in Großunternehmen anzutreffen. Eine Personalabteilung sorgt hier für eine problemlose Abwicklung (Stempeluhr, Arbeitszeitkonten, etc.). Kleinbetriebe hingegen arbeiten zwar auch flexibel innerhalb ihrer Auftragslage, halten aber öfters an vorgegebenen Uhrzeiten fest (Kontrollfunktion). Ein weiterer Bestandteil ist die Urlaubsregelung (Betriebsurlaub, Saisonurlaub, freie Wahl, etc.) und die Abgeltung von Überstunden.

Schichtarbeit innerhalb einer Vollzeitbeschäftigung regelt sich durch die Tageszeit; z.B. in Krankenhäusern muss eine Versorgung der Patienten rund um die Uhr gewährleistet sein. Hinzu kommen Wochenend- und Feiertagsregelungen. Diese Umstände werden in so genannten Sondervereinbarungen zum Arbeitsvertrag geregelt und finanziell sowie freizeittechnisch ausgeglichen.

Viele Unternehmen legen einem Vollzeitarbeitsverhältnis ein gewisses Arbeitspensum zugrunde, das der Mitarbeiter täglich, wöchentlich oder monatlich absolvieren muss. Explizite Berechnungen sind beispielsweise die Kalkulationsgrundlage in zahlreichen Fabriken. Die Produktion und der anschließende Verkauf (Gewinnorientierung) ist vollkommen auf das Erreichen dieser Durchschnittsberechnungen ausgelegt. Eine Erhöhung dieser Produktivität wird oft seitens der Unternehmensführung mit Provisionszahlungen belegt. Ein wirkungsvoller Anreiz der Mitarbeiter zur Steigerung der Leistung.

2.2. Teilzeit - Minijob - Heimarbeit

Im Bereich der Teilzeitarbeit existieren zahlreiche, ausgesprochen flexible Arbeitszeitmodelle. Die klassische Teilzeit spricht generell von einer Kürzung der Vollzeitarbeit um eine bestimmte Stundenanzahl. Traditionell versteht man darunter die Halbtagsarbeit, die überwiegend von Frauen in Anspruch genommen wird. Beweggrund hierbei ist vielmals die Kindererziehung.

Immer mehr setzen sich jedoch Arbeitszeitmodule mit unterschiedlichsten Stundensätzen durch. z.B. Reduzierungen von 40 Wochenarbeitsstunden auf 30 Stunden, Halbtagsjobs von 20 Arbeitsstunden auf 15 Stunden, etc. Ebenfalls variabel sind die Arbeitstage zu gestalten, wie zwei volle Tage - ein halber Tag, die Viertagewoche, usw.

Home Office und Heimarbeit werden bei Arbeitgebern und Arbeitnehmern immer beliebter. Während die gebräuchliche Heimarbeit noch auf Aushilfstätigkeiten beruht, ist moderne Heimarbeit völlig anders strukturiert. Fachärzte beispielsweise lassen ihre Berichte für Kollegen gerne in Heimarbeit schreiben. Das Home Office ermöglicht den Firmen zusätzlich eine räumliche Platzersparnis. Mitarbeiter teilen sich Büroräume und Gerätschaft zeitlich auf und verbringen den Rest der Arbeitszeit zuhause. Üblich ist das Home Office verstärkt innerhalb der Computerbranche (Softwareprogrammierung), bei Versicherungsagenturen, im Key Account, usw.
Der Begriff “Minijob” wurde in den letzten Jahren eingeführt und beschreibt die gewöhnliche Nebentätigkeit, z. Zt. auf maximal 400,-- Euro-Basis. Dabei kann ein so genannter Minijob auf mehrere Arbeitsstellen aufgeteilt sein, z.B. Reinemachefrauen in Privathaushalten. Der Minijob unterliegt gleichzeitig den Lohnnebenkosten und sichert Arbeitgeber und Arbeitnehmer somit auch versicherungstechnisch optimal ab. Zuständig für Minijobs ist die Minijobzentrale der Knappschaft Bahn-See.

2.3. Lehrzeit                                              

Die Ausbildung für den Job erfolgt mittels einem Studium oder einer Lehrzeit. Ausbildungszeiten unterliegen anderen Vertragsbedingungen als gewöhnliche Arbeitsverhältnisse. Das Berufsausbildungsgesetz bildet die Grundlage der schulischen und betrieblichen Lehrzeit. Es ist möglich, eine fachliche Ausbildung auch in Teilzeit zu erhalten.

Während der Lehrzeit werden den Auszubildenden in den Betrieben vorwiegend praktische Fähigkeiten erlernt. Die allgemeinen Berufskenntnisse (Theorie) erwirbt der Lehrling in der begleitenden Berufsschule. Nachdem viele Auszubildende zum Zeitpunkt des Lehrverhältnisses noch nicht volljährig sind, müssen die Arbeitsverträge seitens der Betriebe mit den jeweiligen Erziehungsberechtigten geschlossen werden. Die Ausbildungsvergütung fließt auf ein angegebenes Girokonto, das hierbei angegeben wurde.

Mit dem Abitur oder der Fachhochschulreife können unterschiedlichste Studiengänge belegt werden. Sie beinhalten in der Regel mindestens ein Praktikum oder Volontariat um praktische Fertigkeiten zu erlernen. Ein abgeschlossenes Studium ist als Berufsausbildung anzusehen. Eine weiterführende Fachausbildung erfolgt oftmals im Anschluss.

Kann oder will ein Beruf nicht mehr ausgeübt werden, ist eine Umschulungsmaßnahme erforderlich. Nachdem aber bereits eine Ausbildung abgeschlossen wurde, wird eine entsprechende Lehrzeitverkürzung ermöglicht. Weiterbildungsmaßnahmen geschehen auf betrieblicher oder freiwilliger Basis.

2.4. Ferienarbeit

Die Ferienarbeit ist für Schüler und Studenten prädestiniert. Zahlreiche Saisonbetriebe benötigen vor allem für die Sommermonate Aushilfskräfte. Dazu zählen die Landwirtschaft, die Urlaubsgastronomie, usw. Auch können auf diese Weise in Großbetrieben (Fabriken) die Sommerferien perfekt überbrückt werden.

Das wohl attraktivste Angebot bieten Ferienclubs im Ausland. Voraussetzung ist hierzu die Volljährigkeit, ausreichende Sprachkenntnisse und ein wenig Animationstalent. Die Offerten werden jedoch weltweit ausgeschrieben, so dass auf einen Job sehr viele Bewerber kommen. Eine Anstellung ist zumeist Glücksache.

Zahlreiche Internetportale bieten Auskunft über allgemeine Richtlinien, Steuertipps, Angebote, Erfahrungsaustausch, usw. zum Thema Ferienjob. Viele Studentenjobs können zudem außerhalb der offiziellen Ferienzeiten gemacht werden und finanzieren auf diese Art das Studium. Vorwiegend Ausfahrtätigkeiten, Kellnerjobs, Fabrikarbeit und ähnliches stehen dabei zur Disposition.

Für Schüler hingegen eignen sich während der Schulzeiten Jobs wie Zeitungen austragen, Nachhilfe, Musikunterricht, Babysitten, etc. Eltern sollten bei Minderjährigen aber den jeweiligen Betrieb, die Arbeitsbedingungen, das Entgelt, etc. genau in Augenschein nehmen. Auch sollte ein Arbeitsverhältnis die Schule nicht negativ beeinflussen.

Als Sonderform des Ferienjobs ist ein Au-pair-Verhältnis anzusehen. Die Jugendlichen sind bei Gastfamilien im Ausland untergebracht, vertiefen dabei die jeweiligen Sprachkenntnisse und lernen Kultur und Bräuche des Landes kennen. Manchmal wird eine Art Taschengeld für erbrachte Leistungen bezahlt. Es ist im Au-pair-Bereich üblich, bei den jeweiligen Gastfamilien im Haushalt zu helfen und die Kinder zu betreuen. 
                                  
3. Fazit

Ein Job ist nicht gleich ein Job. Manchmal nur eine Tätigkeit, die über einen kurzen Zeitraum erledigt wird. Oder aber die perfekte Berufsanstellung für ein ganzes Leben. In diesem Zusammenhang sei auch erwähnt, dass keine Arbeit schändet. Wichtig ist immer, dass der jeweilige Job ein wenig Freude bereitet und den eigenen Vorstellungen weitestgehend entspricht.

Erlebt man das Gegenteil (z.B. Mobbing), lernt man die Bedeutung der Worte Schikane und Intrige gänzlich neu kennen. Leider musste gerade in den letzten Jahren enormer Arbeitslosigkeit in diesem Sektor ein deutlicher Anstieg verzeichnet werden. Oft war es nur eine versuchte Schutzmaßnahme, die eigene Anstellung zu sichern. Wenngleich diese Unkollegialität mit nichts zu rechtfertigen ist. Denn die zumeist gesundheitlichen Folgen (Depressionen, Nervosität, Schlaflosigkeit, Angstzustände, etc.) können katastrophale Auswirkungen nach sich ziehen.

Flexibilität und Kompetenz sind die Schlagworte des modernen Arbeitsmarktes. Glücklich darf sich der Arbeitnehmer schätzen, dessen Arbeitsplatz in unmittelbarer Nähe des Wohnortes liegt, die Lohnleistungen zufrieden stellend sind und gleichzeitig ein optimales Arbeitsklima im Unternehmen herrscht. Freundschaft unter Kollegen ist die Krönung des täglichen, beruflichen Miteinanders.